Neun lebenswichtige Regeln für den Verkehrsweg- und Tiefbau



Baustellenumgebung
Wird im Bereich von Freileitungen, Bahnanlagen und Verkehrswegen gearbeitet, sind die Sicherungsmassnahmen vor Baubeginn mit den Eigentümern oder den zuständigen Behörden zu besprechen und festzulegen.

Vorgehen bei Werkleitungen im Boden
- Die notwendigen Werkleitungspläne beim Auftraggeber anfordern.
- Vor Baubeginn die Eigentümer der Werkleitungen orientieren und das Vorgehen absprechen.
- Die bestehenden Werkleitungen müssen so markiert werden, dass sie sicher gefunden werden können.
- Bei Unklarheiten: Leitungen sondieren.

Betriebsmaterial, Maschinen und Geräte
- Das notwendige Material für die Signalisation, Abschrankungen, Spriessungen, Grabenüberbrückungen, Arbeitsplatzzugänge usw. muss rechtzeitig zur Verfügung stehen.
- Maschinen und Geräte, die für den vorgesehenen Arbeitseinsatz geeignet sind, müssen bereitstehen.

Baustellensignalisation
- Signale und Absperrungen nicht ohne Zustimmung des Vorgesetzten verschieben.
- Müssen einzelne Absperrlatten entfernt werden, diese so schnell wie möglich wieder anbringen.

Baustellensignalisation
- Bei Arbeitsunterbrüchen – insbesondere am Abend nach der Arbeit – die ganze Baustellensignalisation auf Vollständigkeit überprüfen.
- Sicherstellen, dass die Beleuchtung funktioniert.

Kurz dauernde Arbeiten im Verkehrsbereich
Keine Arbeiten im Fahrbereich ohne entsprechende Signalisation ausführen. Nur im abgesicherten Bereich arbeiten. Vorsicht beim Überqueren von Verkehrsflächen!

Warnbekleidung
- Die Warnbekleidung macht Personen viel besser sichtbar. Dies ist speziell im Verkehrsbereich und in der Nähe von Baumaschinen wichtig und entscheidend bei schlechter Sicht oder Dunkelheit.
- Auch leichte Bekleidung muss die notwendige Warnfunktion aufweisen.
- Die Warnbekleidung muss immer getragen werden – auch bei warmem Wetter.

Unterhalt der Warnbekleidung
Verschmutzte Warnbekleidung verliert ihre Schutzwirkung.
Darum regelmässig waschen (Instruktionen des Herstellers beachten).

Beleuchtung der Arbeitsplätze
Arbeitsplätze müssen ausreichend beleuchtet sein
(Grund: Sehen und gesehen werden!).

- In sicherem Abstand zur Baumaschine den Blickkontakt zum Baumaschinenführer suchen.
- Dem Baumaschinenführer seine Absicht bekannt geben.
- Einverständnis des Baumaschinenführers abwarten.
- Auch beim Zugehen auf den Baumaschinenführer Blickkontakt halten.

- Unnötigen Aufenthalt im Gefahrenbereich vermeiden.
- Wenn möglich Verkehrs- und Fusswege trennen.
- Achtung: Walzen, Raupen- und Pneulader können die Fahrtrichtung schnell wechseln!

Erdbewegungsmaschinen, Belagseinbaumaschinen, Dumper, Walzen usw.
Die Person muss für das Bedienen der Maschinen geeignet, mindestens 18 Jahre alt, ausreichend ausgebildet und instruiert und mit der Bedienung vertraut sein.

Kleine Maschinen (Stampfer, Abbauhammer, Trennscheiben usw.)
Die Person muss mit der sicheren Handhabung der Maschine vertraut sein. Basis für die Instruktion ist die Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers.

Überrollschutz
Bei Maschinen mit einem Überrollschutz muss dieser in der Schutzstellung sein (nicht heruntergeklappt).
Das Bedienpersonal muss den Sicherheitsgurt benutzen.

Anschlagmittel
- Ist das Anschlagmittel geprüft?
Hinweis auf Kontrollplaketten beachten. - Ist es in gebrauchsfähigem Zustand?
Auf mögliche Mängel an Ketten und Drahtseilen achten. - Ist das Anschlagmittel für den auszuführenden Transport geeignet?
Erklären Sie, für welche Lasten sich Gurten, Ketten usw. eignen.

Anschlagen an der Baumaschine
- Am Gerät muss ein sicherer Anschlagpunkt vorhanden sein.

Transportieren von Lasten
- Sich nie unter einer Last aufhalten (auch nicht beim Verlegen von Rohren im Graben).
- Sich nie zwischen der Last und dem Transportgerät aufhalten.


Merkmale sicherer Zugänge und Verkehrswege
- Baustellenzugänge: Breite mind. 1 m
- Übrige Verkehrswege: Breite mind. 60 cm
- Frei von Hindernissen, keine Stolperfallen.
- Ab 2 m Absturzhöhe dreiteiliger Seitenschutz (bei Grabenbrücken beidseitig).
- Bei Ausrutschgefahr die Wege rutschsicher gestalten.
- Als Zugang zu Baugruben keine Leitern, sondern Bautreppen oder Treppentürme verwenden.

Verwendung von Leitern
Leitern werden als Zugang zu Gräben, Schächten usw. eingesetzt.
- Nur sichere Leitern verwenden.
- Leitern gegen Wegrutschen sichern.
- Beim Austritt mindestens 1 m vorstehen lassen.

- Graben- und Grubenwände ab einer Aushubtiefe von mehr als 1,50 m müssen gesichert oder dem Material entsprechend abgeböscht sein.
Hinweis: Je nach Erdmaterial ist dies schon ab kleineren Tiefen nötig. - Spriessungen müssen mindestens 15 cm über den Grabenrand vorstehen

- Ab einer Grabentiefe von 1 m muss die Breite des Arbeitsraums mindestens 60 cm betragen.
- Grabenränder sind freizuhalten, so dass kein Material in den Graben fallen kann.
- Der Zugang führt ab einer Tiefe von 1 m über Treppen oder – wo nicht anders möglich – über Leitern.

Falls in der Nähe von Baugruben gearbeitet oder Baumaterial gelagert wird, müssen die Absturzkanten gesichert sein:
- entlang geböschter Baugruben mit Handlauf,
- entlang senkrechter Baugruben mit 3-teiligem Seitenschutz.
Schütze Dich selbst
Je nach Arbeitssituation ist folgende Persönliche Schutzausrüstung notwendig:
Schütze Dich selbst
Je nach Arbeitssituation ist folgende Persönliche Schutzausrüstung notwendig:
Defekte, abgenutzte und unhygienische PSA erneuern