Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten mit Staplern



Ausbildung der Staplerfahrer
Für das Arbeiten mit Staplern braucht es eine Ausbildung. Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen und mit einer Ausbildungsbestätigung dokumentiert.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Ausbildungswege:
- Ausbildung an einer Ausbildungsstätte
- Ausbildung durch qualifizierte Staplerfahrer-Ausbilder des eigenen Betriebs.




Kategorien der Staplerfahrerausbildung
Ausbildungskategorien
Staplerfahrer dürfen nur Stapler der Kategorie bedienen, für die sie gemäss Ausbildungsbestätigung berechtigt sind.

Instruktion der Staplerfahrer
Zusätzlich zur Staplerfahrerausbildung ist eine dokumentierte Instruktion durch den Vorgesetzten am Arbeitsplatz notwendig. Inhalt der Instruktion:
- Bedienung der eingesetzten Stapler anhand der Betriebsanleitung
- Sicheres Verhalten im Hinblick auf die spezifischen Gefahrensituationen im Betrieb.

1. Stapler bedienen
In der Führerkabine ist der Fahrer geschützt.
- Stapler nur vom Fahrersitz aus bedienen.
- Alle Körperteile stets innerhalb der Führerkabine halten.

2. Rückhalteeinrichtung benutzen.
Kippen Gabelstapler um, werden ungesicherte Fahrer häufig vom Fahrzeug geschleudert und unter dem Fahrerschutzdach eingeklemmt.
Daher gilt: Rückhalteeinrichtung immer benutzen (auch bei kurzen Fahrten!) Verbreitete Rückhalteeinrichtungen: Sitzgurt, Rückhaltebügel, Kabinentüren.

3. Last einschätzen
Bei Überlastung kann der Stapler umkippen.
- Tragfähigkeit des Staplers (Tragkraftdiagramm) beachten.
- Schwerpunktabstand möglichst gering halten.

4. Last aufnehmen
Wird die Last falsch aufgenommen, kann sie abstürzen.
- Last möglichst nah am Gabelrücken aufnehmen und Hubmast nach hinten neigen.
- Abstand und Länge der Gabelzinken müssen ausreichend gross sein.


5. Verladerampen
Beim Verladen auf Fahrzeuge ist besondere Vorsicht geboten.
- Fahrzeug gegen Wegrollen sichern: Bremse betätigen und Keil unterlegen.
- Zulässige Tragkraft der Überfahrbrücke bzw. LKW-Hebebühne nicht überschreiten.
- Überfahrbrücke gegen Verschieben sichern.

6. Kurven fahren
Stapler können bei zu schneller Fahrt in der Kurve kippen.
- Kurven immer langsam fahren.
- Vorsichtig bremsen und beschleunigen.

7. Gabelposition bei Fahrt
Beim Fahren mit angehobener Gabel besteht Kippgefahr.
- Nie mit angehobener Last abdrehen!
- Last bzw. leere Gabel immer absenken (Abstand zum Boden ist abhängig von den Bodenverhältnissen, in der Regel 15 - 20 cm).
- Fahrt mit Last: Hubmast nach hinten neigen.
- Fahrt ohne Last: Hubmast senkrecht stellen.


8. Fahren mit Sicht
Bei fehlender Sicht auf den Fahrweg besteht Kollisionsgefahr.
- Vor jeder Rückwärtsfahrt: Blick zurück!
- Bei verdeckter Sicht: Rückwärtsfahren und/oder Hilfsperson beiziehen.

9. Steigung und Gefälle
Beim Befahren von Steigungen oder Gefälle besteht die Gefahr, dass die Ladung abstürzt und/oder der Stapler kippt.
- Last immer bergseitig führen.
- Nur saubere und griffige Rampen befahren.
- Auf Rampen nicht wenden und nicht schräg fahren.

10. Mit Stapler unterwegs
Ablenkungen während der Fahrt vermeiden. Daher gilt:
- Sich auf den Fahrweg konzentrieren, beim Fahren keine anderen Tätigkeiten ausführen.
- Nicht telefonieren (Ausnahme: betriebsnötige Kommunikation via Freisprecheinrichtung).
- Keine losen Gegenstände mitführen. Papiere, Barcodeleser, Werkzeug etc. nur an dafür vorgesehenen Ablageorten mitführen.
Den Stapler nur bedienen, wenn der Fahrer in fahrtüchtigem Zustand ist: keine Drogen, kein Alkohol. Wer sich nicht fahrtüchtig fühlt, meldet dies dem Vorgesetzten.

11. Stapler parkieren
Stapler können auch nach dem Einsatz eine Gefahr darstellen.
- Stapler so parkieren, dass er nicht zum Hindernis wird (Stapler nicht vor Durchgängen parkieren, Gabel flach auf den Boden absenken).
- Stapler auf ebener Fläche parkieren.
- Beim Verlassen des Staplers die Handbremse betätigen und den Fahrzeugschlüssel abziehen.
- Bei elektrisch betriebenen Staplern den Notausschalter betätigen.
- Bei gasbetriebenen Staplern den Gashahn schliessen.

12. Stapler verlassen
Nicht vom Fahrzeug springen!
- Rückwärts absteigen!
- Trittflächen und Haltegriffe verwenden.

13. Strassenverkehr
Für das Fahren im öffentlichen Strassenverkehr gelten spezielle Regeln:
- Gabelzinken müssen demontiert, hochgeklappt oder mit einem Schutzbalken versehen werden.
- Stapler müssen strassenverkehrstauglich ausgerüstet (Licht, Blinker, Spiegel usw.) und für den Strassenverkehr zugelassen sein (Kontrollschild).
- Der Staplerfahrer muss zusätzlich zur Staplerfahrerausbildung (siehe Regel 1) über einen gültigen Führerausweis der Kategorie F verfügen (SVG).


Verhaltensregeln für Staplerfahrer
- Mit den Fussgängern Blickkontakt suchen oder mit Hupen auf sich aufmerksam machen.
- Den Fussgängern stets Vortritt gewähren (Handzeichen geben).
- Sicherheitshalt vor unübersichtlichen Stellen, wie z.B. Tordurchfahrt, Kreuzung.
Verhaltensregeln für Fussgänger
- Immer Kontrollblick vor dem Betreten des Fahrwegs.
- In sicherem Abstand den Blickkontakt zum Staplerfahrer suchen.

Verhaltensregeln für Staplerfahrer
- Beim Überholen von Fussgängern seitlich Abstand von mindestens 80 cm einhalten.
- Fahrgeschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen und der transportierten Last anpassen.

Verhaltensregel für Staplerfahrer
- Vor jeder Rückwärtsfahrt «Kontrollblick zurück».

Verhaltensregel für Staplerfahrer
- Bei angehobener Last: Personen aus dem Gefahrenbereich wegweisen.


Verhaltensregeln für Staplerfahrer
Nur Verkehrswege benutzen, die für den Staplerverkehr geeignet und dafür freigegeben worden sind.
Der Betrieb legt fest:
- welche Verkehrswege für Stapler freigegeben werden (genügende Tragfähigkeit, keine Schlaglöcher, genügende Breite, genügende Höhe, mit Leitplanken/Abweisern gesicherte Absturzkanten, Gefahrenstellen markieren etc.)
- wo Waren zu lagern sind.
- wo Stapler zu parkieren sind.

Verhaltensregel
Bei Rutschgefahr (Öl, Sand usw.): Gefahrenquelle sofort beseitigen oder mit geeigneten Mitteln absperren.

Verhaltensregeln
- Verkehrswege immer freihalten. Sie dürfen nicht als Lager- oder Abstellplatz verwendet werden. Auch nicht kurzfristig!
- Auch Verladerampen nicht als Lagerplatz verwenden.
- Fahrt entlang von Verladerampenkanten vermeiden (Absturzgefahr).



Verhaltensregeln
- Betriebliche Verkehrsregeln (Signalisation) befolgen.
- Stapler mit Verbrennungsmotor nicht in geschlossenen Räumen einsetzen.

Grundregeln
- Nur ausreichend gesichertes Ladegut transportieren.
- Vor dem Aufnehmen des Ladeguts die Lage des Schwerpunkts und das Gesamtgewicht beachten.
Ladungssicherung für Big Bags (Schüttgüter)
- Big Bag möglichst auf Paletten transportieren.
- Laschen nur zum Hochheben oder Absenken des Big Bags verwenden.

Ladungssicherung auf Paletten
- Ladung auf Palette mit Stretchfolie, Bändern, Rahmen usw. sichern.
Ladungssicherung für Ballen, Rollen
- Anbaugeräte wie Ballen- oder Rollenklammer einsetzen.
- Spezialpaletten verwenden.

Ladungssicherung für Langgüter
- Langgüter in Langgutkassette aufnehmen oder als Bund zusammenbinden (Bindedrähte, Gurte, Holzkasten).
- Für den Transport von Langgütern nach Möglichkeit Seitenstapler oder Krane verwenden.

Grundregel
An den Lagerplätzen dürfen nicht gleichzeitig Handkommissionier-Arbeiten und Stapler-Arbeiten ausgeführt werden.

Blocklager
- Nur formstabile Güter aufeinander stellen (Tragfähigkeit beachten).
- Zulässige Stapelhöhe nicht überschreiten.
- Güter in den am Boden markierten Lagerflächen abstellen.


Regallager
- Regale nicht überladen, zulässige Tragfähigkeit beachten.
- Regale regelmässig überprüfen und Beschädigungen dem Vorgesetzten melden.
- Regalreparaturen nur durch Fachpersonen ausführen lassen.

Kontrolle bei Arbeitsbeginn
- Allgemeiner Zustand des Staplers, Auffälligkeiten, Beschädigungen
- Fahrersitz
- Rückhalteeinrichtung (Sitzgurt, Rückhaltebügel, Kabinentüren).
- Ladezustand der Batterie bei Elektrostaplern.
- Hydraulik- und Treibstoffsystem (Leckage, Zustand der Leitungen, Füllgrad).

Kontrolle bei Arbeitsbeginn
- Räder (Beschädigungen, Luftdruck).
- Lastaufnahmemittel (Gabelzinken, Anbaugeräte).
- Lenksystem.
- Bremsen.
- Licht, Hupe, Blinker, Spiegel.
Die zu prüfenden Punkte gibt der Hersteller in der Betriebs- und Wartungsanleitung vor.
Mängel müssen umgehend dem Vorgesetzten gemeldet werden.

Instandhaltung
Stapler müssen nach den Angaben der Hersteller periodisch instand gehalten werden. Diese Arbeit darf nur von Fachpersonen (z.B. Staplerlieferant) ausgeführt werden.
Daher gilt:
- Nur Stapler verwenden welche durch Fachpersonen instand gehalten sind.
- Überfällige Instandhaltungen (z.B. Fälligkeitsdatum gemäss Vignette überschritten) dem Vorgesetzten melden.


Bestimmungsgemässe Verwendung des Staplers
- Stapler sind nur für den Materialtransport geeignet!
- Personen dürfen nicht mit dem Stapler hochgehoben werden. Dafür geeignet sind z. B. Hubarbeitsbühnen oder Arbeitspodeste.

Verwendung des Staplers
- Das Mitführen von Personen ist verboten.
- Der Stapler darf nicht zum Rangieren von Bahnwagen verwendet werden. Es sind speziell dafür entwickelte Arbeitsmittel zu verwenden.
«Sondertransporte» (z. B. Transport von übergrossen Lasten mit mehreren Staplern, Transport von grossen Maschinenteilen) müssen speziell geplant und im Hinblick auf die Sicherheit beurteilt werden.
Auch unter Zeitdruck werden Improvisationen mit dem Stapler nicht geduldet. Im Zweifelsfall oder bei Schwierigkeiten an den Vorgesetzten wenden.



Intakte, individuelle Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Benützen Sie ihre eigene, für sie persönlich bestimmte Schutzausrüstung und tragen Sie dazu Sorge.
PSA für Bereiche mit Staplerverkehr
- Fussgänger tragen auffällige Kleidung oder eine Warnweste. So werden sie von den Staplerfahrern gut erkennt.
- In Bereichen mit Staplerverkehr müssen Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe getragen werden.



PSA für Arbeiten an der Batterie
Wer Arbeiten an Bleibatterien ausführt, muss eine geschlossene Schutzbrille und säurefeste Schutzhandschuhe tragen. Die Suva empfiehlt, Einweg-Schutzhandschuhe zu verwenden.