Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung


1. Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen an Maschine, Anlagen und Umgebung ermitteln.
- Technische Unterlagen (Betriebsanleitung) der Anlage berücksichtigen.
2. Sicherheitsmassnahmen definieren
-
Für besonders gefährliche Arbeiten Arbeitsanweisungen erstellen
(Beispiele: Arbeiten in der Höhe, an elektrischen Einrichtungen, in engen Räumen, Alleinarbeit, Kontakt mit Asbest oder anderen besonders gesundheitsgefährdenden Stoffen). - Erforderliche Hilfsmittel und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung stellen.
- Arbeitsprogramm festlegen, ausreichend Zeit einplanen.
- Auftragsspezifische Erste-Hilfe-Massnahmen festlegen.
- Ersatzteile vorrätig halten.
3. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festlegen
- für die Koordination und Kommunikation
- für das Einhalten der Sicherheitsmassnahmen
- für die Verantwortung des Fremdpersonals
4. Qualifizierte Personen einsetzen
- Geeignete Personen auswählen.
- Für die notwendige Instruktion und Schulung der beauftragten Personen sorgen.
1. Arbeit vorbereiten
- Betriebsanleitung und betriebliche Arbeitsanweisungen beachten.
- Arbeitsablauf und notwendige Sicherheitsmassnahmen mit allen Beteiligten und dem Betreiber der Anlage besprechen und koordinieren.
- Fremdpersonal in allen betrieblichen Besonderheiten instruieren.
- Sicherheitsabschrankungen und Warntafeln aufstellen.
- Sicherstellen, dass die Erste Hilfe gewährleistet ist – auch nachts und am Wochenende.
2. Sicher arbeiten
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Nicht improvisieren – auch nicht unter Zeitdruck.
STOPP sagen bei unerwarteten Situationen. -
Vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) tragen:
z.B. Schutzbrille, Helm, Schutzschuhe, PSA gegen Absturz. - Hilfsmittel gemäss Vorgaben benutzen.
3. Auftrag abschliessen
- Arbeitsplatz aufräumen, Absperrungen und Warntafeln entfernen.
- Schutzeinrichtungen für den normalen Betrieb der Anlage in Stand setzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen.
- Anlage/Maschine an zuständige Person übergeben.
- Ausgeführte Arbeiten dokumentieren.


Anlage gegen unerwarteten Anlauf sichern
- Anlage bestimmungsgemäss abschalten und in sicheren Zustand bringen.
- Abschalteinrichtung mit persönlichem Schloss sichern und Schlüssel bei sich tragen.
- Jeder, der Arbeiten an der Anlage ausführt, muss sein persönliches Schloss anbringen.

Austreten von Stoffen verhindern
- Durchgangsventile, Kugelhähne, Drosselventile usw. in der Position sichern, die ein Austreten von Stoffen (z.B. Dämpfe oder Säuren) verhindert.
- Die Absperrung mit persönlichem Schloss sichern.

Absperrungen kennzeichnen
- Wichtige Informationen (z.B. über Zuständigkeiten, Zweck und Dauer der Verriegelung) auf einem Schild anbringen.
- Das Schild muss dauerhaft (gegen Umgebungseinflüsse geschützt) und gut lesbar beschriftet sein.
- Notwendige Erlaubnisscheine (z.B. Einstiegs- oder Schweisserlaubnis) gut erkennbar anbringen und vom Vorgesetzten visieren lassen.


Gespeicherte Energien sichern
- Gespeicherte Energien nach Vorgaben des Vorgesetzten und/oder der Betriebsanleitung sichern.
- STOPP sagen, wenn während dem Arbeiten Gefährdungen durch gespeicherte Energien erkannt werden.
- Diese abbauen oder sichern. Im Zweifelsfall die Gefährdung dem Vorgesetzten melden.
-
Angehobene Lasten sichern, sodass sich diese nicht absenken können.
Ausgefahrene Stützen schützen gegen ein unbeabsichtigtes Absenken.



Arbeiten an laufenden Maschinen
Beim Ausführen von Instandhaltungsarbeiten an laufenden Maschinen (z.B. Fehlersuche, Justierarbeiten) immer die vorhandenen Sonderbetriebseinrichtungen einsetzen.
Wichtige Bedingungen sind:
- Energien bzw. Geschwindigkeiten reduziert, z.B. bei Justierarbeiten
- schnelles Stillsetzen möglich, z.B. mit Drei-Stellungs-Zustimmtaste oder Tippsteuerung mit Not-Halt
- benachbarte Gefahrenstellen abgeschirmt

Ortsfeste Arbeitsbühnen mit Geländer
Für regelmässige Instandhaltungsarbeiten in der Höhe müssen ortsfeste Arbeitsbühnen mit Geländer und Zugangstreppe vorhanden sein.


Mobile Vorrichtungen für vielseitigen Gebrauch
- Wo keine ortsfesten Arbeitsbühnen möglich sind, mobile Arbeitsbühnen oder Rollgerüste einsetzen.
- Hubarbeitsbühnen dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen bedient werden.
- Regelmässige Wartung der Arbeitsmittel sicherstellen.

Tragbare Leitern
- Bei Arbeiten mit einer Absturzhöhe über 3 m ab Standfläche ist eine tragbare Leiter grundsätzlich das falsche Arbeitsmittel. Das Absturzrisiko ist zu gross.
- Bei Absturzhöhen über 3 m sind In der Regel Absturzsicherungen einzusetzen.
- Tragbare Leitern dienen dem Hinauf- und Hinuntersteigen.
- Für schwere oder länger dauernde Arbeiten zum Beispiel eine Hubarbeitsbühne, eine Podestleiter oder ein Arbeitsgerüst verwenden.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
- PSA gegen Absturz nur bei kurzfristigen Arbeiten mit Absturzgefahr einsetzen, wenn andere Massnahmen nicht möglich sind.
- Als PSA gegen Absturz gelten ausschliesslich Auffanggurte mit Falldämpfern bzw. Höhensicherungsgeräte.
- PSA gegen Absturz an dafür bestimmten Anschlagpunkten befestigen.
- PSA gegen Absturz dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen benützt werden.

Mit elektrischen Einrichtungen und Geräten sicher umgehen
Arbeiten in der Nähe von Kabeln oder elektrischen Einrichtungen erst dann ausführen, wenn die notwendigen Sicherheitsmassnahmen getroffen worden sind (verantwortlichen Elektroinstallateur beiziehen).

Elektrogeräte nur über Steckdosen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Schutz/RCD) betreiben. Im Zweifelsfall Zwischenstecker mit FI-Schutz (RCD) aus der eigenen Werkzeugkiste einsetzen.


- Elektrische Schaltschränke, Verteilungen, Klemmkästen oder Abzweigdosen nicht öffnen.
- Geräte, Kabel und Stecker vor Gebrauch auf mögliche Schäden prüfen.

Explosionsgefahr vermeiden
- Leichtbrennbare Flüssigkeiten, brennbare Gase oder Stäube aus dem Arbeitsbereich entfernen.
- Apparate, Behälter, Rohrleitungen abdichten, um einen Austritt von Dämpfen, Gasen oder Stäuben in den Arbeitsraum zu verhindern.
- Zusätzliche lüftungstechnische Massnahmen treffen und Atmosphäre überwachen.
- Stilllegen, Entleeren, Entgasen oder Inertisieren von Behältern, Rohrleitungen usw.

Arbeiten koordinieren
- Der Instandhalter muss darlegen, welche Zündgefahren durch seine Arbeit entstehen.
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Die Koordination muss schriftlich dokumentiert werden
(Schweisserlaubnis, Feuererlaubnisschein usw.).

Funken- oder Tropfenwurf einschränken
Beim Schweissen und Schmirgeln in der Nähe von Ex-Zonen ist besondere Vorsicht geboten! Funken und Tropfen können einige Meter weit fliegen.
- Funken- oder Tropfenwurf mit Abschirmungen einschränken.

Brandgefahr vermeiden
Besondere Schutzmassnahmen treffen bei Schweiss- und Schleifarbeiten in Bereichen, wo brennbare Materialien vorhanden sind (Papier, Holz, Abfälle, Staub, Spinnennetze usw.).

- Enge Räume ausreichend entlüften (z.B. mit tragbaren Ventilatoren). Die Lüftung aufrechterhalten, so lange sich Personen im engen Raum aufhalten und Gase und Dämpfe vorhanden sind bzw. entstehen können.
- Allenfalls enge Räume schon vor dem Betreten über eine gewisse Zeit entlüften.
- Wenn trotz Lüftungsmassnahmen gefährliche Atmosphären auftreten können, Atmosphäre mit geeigneten Messgeräten ständig überwachen. Allenfalls Atemschutzgeräte verwenden.


- Eine ständige Überwachung von aussen in jedem Fall sicherstellen. Passiert dem Mitarbeiter im engen Raum etwas, muss die Überwachungsperson sofort Alarm auslösen (Rettungsorganisation, Rettungsmaterial bereithalten).