Acht lebenswichtige Regeln für den Hochbau


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Absturzkante an Deckenschalung
(z.B. bei Betonierunterbrüchen)
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Absturzkante an Betoniergerüst
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Mit Seitenschutz gesicherte Absturzkante

Abstand zwischen den Pfosten:
max. 2,50 m (für Latten aus rohem Massivholz mit den Massen von min. 24x160 mm oder min. 27x125 mm)
Alle Teile müssen stabil miteinander verbunden sein.
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Sichern von Bodenöffnungen
1) Bodenöffnung mit dreiteiligem Seitenschutz abschranken (Regel 1).
2) Bodenöffnung unverrückbar und durchbruchsicher abdecken.
- Gerüstbretter verwenden (keine Schaltafeln)
- Das Holz darf keine sichtbaren Schäden wie Risse oder Löcher aufweisen.
- Stolperstellen vermeiden
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Lasten anschlagen
- Last ausbalanciert
- sicherer Stand des Anschlägers
- keine Abstrurz- oder Einklemmgefahr
- schwebende Last kontrollieren
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Lasten losbinden
Vor dem Losbinden prüfen, ob die Last sicher steht und nicht umkippen kann.
Vor dem Hochziehen prüfen, ob die Anschlagmittel frei liegen und nicht eingeklemmt sind.
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Fassadengerüst ab 3 m Absturzhöhe
Änderungen am Fassadengerüst nur durch Gerüstersteller
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Rollgerüst
Für kleinflächige Arbeiten.
Bockgerüst
Wird in der Regel für das Bewehren und Mauern von Wänden verwendet. Besonders zu beachten: geschlossener Belag von min. 60 cm Breite, ab
2 m Höhe 3-teiliger Seitenschutz.
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Betoniergerüst
Wird in der Regel für das Betonieren von Wänden eingesetzt und an der Schalung befestigt.
Besonders zu beachten:
ab 2 m Höhe 3-teiliger Seitenschutz
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Täglich Gerüstkontrollen
Gerüste und Zugänge täglich kontrollieren.
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Für alle Arten von Gerüsten gilt:
- tragfähige Unterlage/Fundation
- sichere Zugänge zu allen Gerüstgängen
- intakte Gerüstbeläge (keine Schaltafeln)
- gegen Verschieben gesicherte Gerüstbeläge
- ab 2 m Absturzhöhe Seitenschutz (Bordbretter, Geländer- und Zwischenholme)
- Fassadenabstände max. 30 cm
- Stabilität des Gerüsts (genügend verankert, zug-/druckfest abgestützt)
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Für Fassadengerüste gilt zusätzlich:
- Absturzsicherung am Dachrand traufseitig und wo erforderlich giebelseitig
- Der oberste Holm des Gerüsts überragt den höchstgelegenen Arbeitsplatz um mindestens 80 cm oder mindestens 100 cm, wenn der Seitenschutz näher als 60 cm zur Absturzkante liegt
- sichere Zugänge auch zu giebelseitigen Gerüstgängen
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Anforderungen an sichere Verkehrswege und Zugänge
- Baustellenzugänge Breite mind. 1 m.
- Verkehrswege Breite mind. 60 cm.
- Frei von Hindernissen, keine Stolperfallen.
- Ab 2 m Absturzhöhe auf beiden Seiten dreiteiliger Seitenschutz (siehe Regel 1).
- Bei Ausrutschgefahr die Wege rutschsicher gestalten.
- An Treppen mit mehr als fünf Stufen ist ein Handlauf anzubringen.
- Auf den Gebrauch von Leitern wenn immer möglich verzichten. Der Zugang über Treppen ist sicherer.
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Schütze Dich selbst
Je nach Arbeitssituation ist folgende persönliche Schutzausrüstung notwendig:



Helmtragepflicht
- im Hochbau bis zum Abschluss des Rohbaus
- bei Arbeiten im Bereich von Kranen
- bei Gefahr von herabfallendem Material
- bei Gerüstbauarbeiten
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Schütze Dich selbst
Je nach Arbeitssituation ist folgende persönliche Schutzausrüstung notwendig:



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Schütze Dich selbst
Je nach Arbeitssituation ist folgende persönliche Schutzausrüstung notwendig:

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- Graben- und Grubenwände ab einer Aushubtiefe von mehr als 1,50 m müssen gesichert oder abgeböscht sein.
- Ab einer Grabentiefe von 1 m muss die Breite des Arbeitsraums mindestens 60 cm betragen.
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- Der Zugang führt ab einer Tiefe von 1 m über Treppen oder – wo nicht anders möglich – über Leitern.
- Grabenränder sind freizuhalten, so dass kein Material in den Graben fallen kann.
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Falls in der Nähe von Baugruben gearbeitet oder Baumaterial gelagert wird, müssen die Absturzkanten gesichert sein:
- entlang geböschter Baugruben mit Handlauf
- entlang senkrechter Baugruben mit 3-teiligem Seitenschutz