Neun lebenswichtige Regeln für das Arbeiten auf Dächern und an Fassaden



Fassadengerüste
Für Zugänge an Fassadengerüsten gilt:
- Alle Gerüstgänge müssen über sichere Zugänge erreichbar sein. Dies gilt auch für Gerüstgänge im Giebelbereich.
- Als Zugänge sind Treppen zu verwenden.


Zugänge auf Dächer
Arbeitsplätze auf Dächern können über folgende Zugänge sicher erreicht werden:
- Fassadengerüste
- Treppentürme
- Zugänge aus dem Innern von Gebäuden
- Bau-Personenaufzüge


Massnahmen beim Flachdach
- Spenglergang mit dynamisch belastbaren Gerüstbelägen, Montage max. 1 m unterhalb der Dachkante
- um den Dachrand laufender, korrekter Seitenschutz


Massnahmen beim Steildach
Traufseitig- Spenglergang mit dynamisch belastbaren Gerüstbelägen, Montage max. 1 m unterhalb der Dachkante. Ab einer Dachneigung von 30 Grad braucht es zusätzlich eine Dachdeckerschutzwand.
- Bei Arbeiten auf bestehenden Dächern kann bis zu einer Dachneigung von 45 Grad anstelle eines Spenglergangs eine Dachfangwand erstellt werden.
- Spenglergang (wie oben beschrieben)
- Anbringen eines Geländer- und Zwischenholms
Absturzsicherungen
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AuffangnetzeGrundsätzlich soll die Absturzhöhe ins Auffangnetz möglichst klein gehalten werden (z.B. Netz direkt unter dem Dach montieren). Die maximale Absturzhöhe ins Auffangnetz beträgt 3 Meter. |
FanggerüsteAnstelle von Netzen sind auch Fanggerüste gestattet. Idealerweise steht das Fanggerüst so nah wie möglich unter der Dachfläche. Die maximale Absturzhöhe ins Fanggerüst beträgt 2 Meter. |


Sicherungsmassnahmen
- Von unten montierte, tragfähige Auffangnetze sind zu priorisieren. Sie können vorgängig montiert werden und bieten in jeder Bauphase Sicherheit.
- Fest eingebaute Schutzgitter als permanenter Schutz bei Oblichtern.
- Von oben oder unten montierte, tragfähige Abdeckungen, die unverrückbar befestigt sind.
- Dreiteiliger umlaufender Seitenschutz.

Montagearbeiten mit Anseilschutz
Muss die Absturzsicherung im Ausnahmefall entfernt werden, z.B. für die Montage eines einzelnen Dachfensters, haben sich alle Beteiligten gemäss Regel 8 individuell mit Anseilschutz zu sichern. Andere Personen im Umfeld sind zu warnen.
Mit Anseilschutz darf nur arbeiten, wer dafür ausgebildet worden ist.
Durchbruchgefahr
Bei gewissen Materialien ist die Durchbruchsicherheit nicht gewährleistet, z.B.:
- Wellplatten aus Faserzement
- Oblichtbänder und -platten aus Kunststoff (z.B. Polycarbonat)
- Oblichtkuppeln aus Kunststoff (z.B. Polycarbonat)
- Holzfaserplatten und Holzzementplatten, die oft als Unterdachplatten eingesetzt werden


Sicherungsmassnahmen gegen Durchbruch
- Montage von Auffangnetzen unter der Dachfläche
- Erstellen eines tragfähigen Belags auf der Dachfläche mit umlaufendem Seitenschutz
- Tragfähige Laufstege mit beidseitigem Geländer




Grundsätze
- Vorzugweise Fassadengerüste oder Hubarbeitsbühnen einsetzen.
- Mastkletterbühnen sind ein gleichwertiger Ersatz.
- Roll- und Bockgerüste eignen sich nur für Arbeiten in geringer Höhe und von kurzer Dauer.
- Den Einsatz von Leitern möglichst vermeiden.
- Keine Improvisationen!

Für alle Arten von Gerüsten gilt:
- tragfähige Unterlage/Fundation
- sichere Zugänge zu allen Gerüstgängen
- intakte, gegen Verschieben gesicherte Gerüstbeläge (keine Schaltafeln)
- ab 2 m Absturzhöhe Seitenschutz (Bordbretter, Geländer- und Zwischenholme)
- Fassadenabstände max. 30 cm
- Stabilität des Gerüsts (genügend verankert, zug-/druckfest abgestützt)
- Der oberste Holm des Gerüsts überragt den höchstgelegenen Arbeitsplatz um mindestens 80 cm.


Nicht vergessen!
- Sichere Zugänge auch zu giebelseitigen Arbeitsstellen, Lukarnen usw.
- Dynamisch belastbare Gerüstbeläge im obersten Gerüstgang und stabile Dachdeckerschutzwände.
- Für Änderungen am Fassadengerüst ist der Gerüstersteller zuständig!
Die Mitarbeitenden dürfen von sich aus keine Änderungen an Fassadengerüsten vornehmen.



Einsatz des Anseilschutzes
Der Anseilschutz darf als Schutzmassnahme gegen Absturz nur eingesetzt werden, wenn die technischen Lösungen, die in den Regeln 1 bis 6 beschrieben sind, nicht anwendbar sind.
Beispiele:
- Montieren von Schutzvorrichtungen, z.B. Geländer
- Arbeiten von sehr kurzer Dauer

Ausbildung – mindestens ein Tag
Wer mit Anseilschutz arbeitet, muss sich im Falle eines Absturzes voll und ganz auf seine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verlassen können und wissen, wie man damit umgeht.
Dafür braucht es eine Ausbildung. Die Benutzer müssen lernen, was beachtet werden muss, um einen Sturz in den eigenen Anseilschutz lebend und unverletzt zu überstehen.


Entfernen von Asbestzementprodukten
- Die Demontage ist zerstörungsfrei durchzuführen
(in umgekehrter Reihenfolge der Montage). - Das Material nicht brechen, sägen oder bohren.
- Keine Schuttrutschen verwenden.
- Staubschutzmaske FFP3 und Einweg-Overall tragen.


Reinigen von Asbestzementprodukten
- Es dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, die zu einem Abtragen der Oberfläche führen.
- Auf das Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten usw. ist zu verzichten.

Bearbeiten von asbesthaltigen Produkten
Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von anerkannten Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden.